Familienrecht: Verfassungsgerichtshof ermöglicht Doppelresidenz



Auf Initiative des Landesgerichts hatte sich der Verfassungsgerichtshof mit einer möglichen Gesetzesänderung in Bezug auf die Doppelresidenz zu beschäftigen
. Diese war bislang nicht möglich und verhinderte so die Gleichberechtigung beider Elternteile in Bezug auf die Unterbringung und den Aufhalt ihrer Kinder
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Der Verfassungsgerichtshof kam zum Schluss, dass eine Doppelresidenz bereits jetzt (ohne Gesetzesänderung) zulässig ist, wenn dies für das Kindeswohl am besten ist. Weiterhin wird es auch nur einen Hauptwohnsitz im zentralen Melderegister geben

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Spannend wird dadurch auch die zukünftige Regelung des Kindesunterhalts und der Familienbeihilfe.

Das bedeutet in der Praxis aber nicht, dass die Gerichte in Zukunft grundsätzlich für eine Doppelresidenz entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass das nur in wenigen Fällen realisiert werden darf

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 Plattform Doppelresidenz